Am 11. August 2023 bzw. am 21. August 2023 teilte der Gesuchsgegner dem MIKA telefonisch mit, er habe seine Meinung geändert und sei nicht mehr zur Ausreise nach Algerien bereit (MI-act. 211, 216). Am 13. September 2023, 14.00 Uhr, wurde der Gesuchsgegner aus dem Strafvollzug dem MIKA zwecks Gewährung des rechtlichen Gehörs betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft zugeführt (MIact. 227 ff.) und im Anschluss wieder ins Zentralgefängnis Lenzburg zurückgeführt (MI-act. 225). Der Gesuchsgegner wurde am 17. September 2023, 07.00 Uhr, aus dem Strafvollzug entlassen und unmittelbar daran anschliessend im Auftrag des MIKA migrationsrechtlich festgenommen.