3. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich oder im Bezirksgefängnis Aarau vollzogen. -4- C. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts wurden der Gesuchsteller und der Gesuchsgegner befragt. D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 3, act. 33). Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 3, act. 33): 1. Der Antrag auf Anordnung der Ausschaffungshaft sei abzuweisen. Herr A. sei per sofort aus der Haft zu entlassen.