Am 16. Januar 2023 meldete das MIKA den Gesuchsgegner beim SEM für einen unbegleiteten Flug nach Sri Lanka an (MI-act. 165 f.), der auf den 8. März 2023 bestätigt wurde (MI-act. 167 ff.). Mit Schreiben vom 17. Januar 2023 lud das MIKA den Gesuchsgegner auf den 6. Februar 2023, 14.00 Uhr, zu einem weiteren Ausreisegespräch vor (MI-act. 177 f.). Anlässlich dieses Gesprächs gab der Gesuchsgegner gegenüber dem MIKA an, er sei nicht bereit, freiwillig nach Sri Lanka zurückzukehren (MI-act. 180).