D. Das MIKA beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 4, act. 21). Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 4, act. 21): -4- 1. Die Haftanordnung der Gesuchstellerin vom 14. September 2023 sei aufzuheben und der Gesuchsgegner sei mit sofortiger Wirkung aus der Haft zu entlassen. 2. Eventuell sei die Haftentlassung mit Auflagen zu verbinden. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: