Nachdem das SEM das Vorhandensein eines gültigen Reispasses für den Gesuchsgegner bestätigt hat (MI-act. 46), wurde der Gesuchsgegner für einen Linienflug in den Irak am 25. November 2019 angemeldet (MIact. 47 ff.). Diesen Flug trat der Gesuchsgegner nicht an, da das SEM das MIKA aufgrund eines Mehrfachasylgesuchs um einen Vollzugsstopp ersucht hatte (MI-act. 62).