2.2. Der Haftrichter hat sich im Rahmen der Prüfung, ob die Ausschaffungshaft rechtmässig ist, Gewissheit darüber zu verschaffen, ob ein erstinstanzlicher Weg- oder Ausweisungsentscheid eröffnet oder eine erstinstanzliche Landesverweisung ausgesprochen wurde (Art. 76 Abs. 1 AIG). Mit Entscheid vom 7. Januar 2020 lehnte das SEM das Asylgesuch des Gesuchsgegners ab und wies ihn aus der Schweiz weg (MI-act. 36 ff.). Die -5- dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 31. Mai 2023 ab (MI-act. 54 ff.). Damit liegt ein rechtsgenüglicher Wegweisungsentscheid vor.