D. Das MIKA beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 4, act. 18). Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 4, act. 18): 1. Die mit Verfügung vom 13. September 2023 angeordnete Ausschaffungshaft sei nicht zu bestätigen und der Gesuchsteller sei anzuweisen den Gesuchsgegner unverzüglich aus der Haft zu entlassen. 2. Im Sinne einer Ersatzmassnahme sei dem Gesuchsgegner die Auflage zu erteilen, sich regelmässig bei einer durch das Verwaltungsgericht zu bestimmenden Amtsstelle zu melden.