Am darauffolgenden Tag teilte das SEM dem MIKA mit, es werde in den nächsten Tagen einen elektronischen ID-Antrag für den Gesuchsgegner bei den sri-lankischen Behörden einreichen (MI-act. 109). Mit Schreiben vom 26. Juli 2023 teilte das SEM dem MIKA sodann mit, der Gesuchsgegner sei als sri-lankischer Staatangehöriger identifiziert worden und die srilankischen Behörden hätten – unter Voraussetzung einer bestehenden Flugbuchung – die Ausstellung eines Ersatzreisepapiers zugesichert (MIact. 110).