Mit Schreiben vom 16. Juni 2023 setzte das SEM dem Gesuchsgegner eine neue Ausreisefrist bis zum 14. Juli 2023 an und wies ihn auf seine Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung von Reisepapieren hin (MIact. 73 ff.). Mit Schreiben vom 21. Juni 2023 forderte ihn auch das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) auf, gültige Reisepapiere zu beschaffen und die Schweiz innert der angesetzten Ausreisefrist zu verlassen (MI-act. 76 f.).