angemeldet werden konnte (MI-act. 395 f.). Anlässlich der heutigen Verhandlung gab die Vertreterin des Gesuchstellers zudem zu Protokoll, dass der Sonderflug am 21. September 2023 stattfinden werde (Protokoll, S. 5, act 40). Ausserdem wurde die Reisefähigkeit des Gesuchsgegners medizinisch abgeklärt und er wurde dabei als reisefähig befunden (act. 12 ff.).