Im Rahmen eines weiteren Ausreisegesprächs erklärte sich der Gesuchsgegner gegenüber dem MIKA erneut nicht bereit, freiwillig in den Irak zurückzukehren (MI-act. 389 ff.). In der Folge meldete das MIKA den Gesuchsgegner am 26. Juli 2023 für einen Sonderflug in den Irak an (MIact. 395 f.). Am 11. September 2023, 09.10 Uhr, wurde der Gesuchsgegner im Auftrag des MIKA von der Kantonspolizei Aargau festgenommen und um 14.40 Uhr dem MIKA zugeführt (MI-act. 440 f.).