Behördenvertreter des Irak vom 28. November 2022 bis 1. Dezember 2022 als irakischer Staatsangehöriger anerkannt wurde. Die Beschaffung von Ersatzreisedokumenten sei jedoch blockiert, da die irakischen Behörden Ersatzreisepapiere momentan nur an freiwillig Ausreisende oder Straffällige ausstellen würden (MI-act. 344). Das Mehrfachasylgesuch des Gesuchsgegners vom 6. Januar 2023 wies das SEM mit Verfügung vom 4. April 2023 ab und wies ihn nach Eintritt der Rechtskraft aus der Schweiz weg (MI-act. 358 ff.). Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 1. Juni 2023 ab (MI-act. 369 ff.), womit der Entscheid in Rechtskraft erwuchs.