Mit Schreiben vom 31. Mai 2022 forderte das MIKA den Gesuchsgegner auf, beim SEM vorzusprechen (MI-act. 295). Dieser Aufforderung kam der Gesuchsgegner erst nach mehrmaligem Ermahnen und mit Verzögerung nach (MI-act. 300, 303 f., 308). Am 23. Dezember 2022 teilte das SEM dem MIKA mit, dass der Gesuchsgegner anlässlich der zentralen Befragungen durch -3-