Mit Schreiben vom 25. Februar 2019 setzte das SEM eine neue Ausreisefrist an und forderte den Gesuchsgegner auf, die Schweiz bis am 26. März 2019 zu verlassen und bei der Beschaffung von Reisepapieren mitzuwirken (MI-act. 153). Anlässlich des Ausreisegesprächs vom 8. März 2019 gab der Gesuchsgegner dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) an, nicht freiwillig in den Irak zurückkehren zu wollen und keinen Reisepass zu besitzen (MI-act. 167 f.). Gleichentags stellte das MIKA beim SEM ein Gesuch um Vollzugsunterstützung (MI-act. 165 f.).