befreit sind, wenn sie einen Stand unterhalten und dadurch politische Informationen verbreiten oder Unterschriften sammeln. Dass zum Verbreiten politischer Informationen auch das Verteilen von Flyern im Zusammenhang mit den Nationalratswahlen gehören, versteht sich von selbst. Hinzu kommt, dass in der Stadt Baden gemäss Ausführungen des Leiters öffentliche Sicherheit der Stadt Baden politische Kundgebungen bis zu fünf gleichzeitigen Teilnehmern ohne weitere Bewilligung geduldet werden.