gemacht hätte, wenn er sich nicht bedroht gefühlt hätte, andererseits zumindest die Arbeiter, die mit Aufräumarbeiten der Badenfahrt beschäftigt waren, mit grosser Wahrscheinlichkeit noch vor Ort waren, als die Stadtpolizei eintraf und damit problemlos hätten befragt werden und die Befragung zumindest hätte rapportiert werden können. Es geht auch nicht an, allfällige Entlastungszeugen, auf die der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde hingewiesen hat, nicht zum Sachverhalt einzuvernehmen. Auffällig ist überdies, dass der Leiter öffentliche Sicherheit der Stadt Baden in seiner Stellungnahme nicht mehr von rassistischen Beleidigungen, sondern lediglich noch von Beleidigungen spricht.