Sämtliche Vorwürfe wurden durch den Beschwerdeführer bereits bei Erlass der Verfügung bestritten. Vielmehr sei er selbst genötigt und angegriffen worden, wofür er Zeugen habe. Präzisierend führt der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde aus, er sei von Mitarbeitern einer Bar beleidigt worden und diese hätten ihn bedroht. Gemäss eigenen Angaben gemäss Zeitprotokoll will er selbst über den Notruf die Polizei alarmiert haben.