2.3. Der Verfügung vom 30. August 2023 ist bezüglich des Verhaltens des Beschwerdeführers einzig Folgendes zu entnehmen: "Passanten meldeten der KNZ, dass sie von A. rassistisch beleidigt und aggressiv angepöbelt werden. A. gibt an, für den Nationalrat zu kandidieren. Er spielte Musik und verteilte Flyer ohne Bewilligung. (Wiederholt)". Als Ort der Widerhandlung -7-