Hinsichtlich der Regeln, die das friedliche Zusammenleben gewährleisten, ist primär (aber nicht nur) auf geschriebenes Recht abzustellen, mit anderen Worten auf diejenigen Normen, welche den Individuen ein bestimmtes Tun oder Unterlassen auferlegen. Bei der Gefährdung ist die Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung noch nicht eingetreten, wogegen bei der Störung die öffentliche Sicherheit und Ordnung bereits beeinträchtigt wurde.