II. 1. 1.1. Zur Begründung seiner Beschwerde führt der Beschwerdeführer aus, er kandidiere als einziger Kandidat der Musikpartei für den Nationalrat. In diesem Zusammenhang mache er politische Willensbildung mit seinen Liedern. Er suche so Kontakt mit den Wählern. Die Mitarbeiter einer Bar hätten ihn beleidigt und bedroht und zu ihm gesagt: "Ich drücke dir meinen Schweizer Ausweis in die Fresse, du bist kein Schweizer, verschwinde". Jegliche Diskussion über Meinungsfreiheit und politische Rechte seien vergebens gewesen. Die Polizei habe sich geweigert, zum Tatort zu gehen, habe alle Argumente verdreht und auch seine Kandidatur als Nationalrat nicht geprüft.