B. Gegen die Verfügung erhob der Beschwerdeführer gleichentags Beschwerde und verlangte die Aufhebung der Verfügung. In der Folge verfasste der Leiter öffentliche Sicherheit der Stadt Baden eine Stellungnahme und stellte diese dem Verwaltungsgericht zusammen mit der Wegweisungs- und Fernhaltungsverfügung vom 30. August 2023 und der Beschwerde vom 30. August 2023 am 1. September 2023 zu (Faxeingang am 1. September 2023, Posteingang am 4. September 2023). -3-