- Aufrechterhaltung Ruhe und Ordnung - Aggressives + auffälliges Verhalten - Verhinderung von Straftaten (Stand ohne Bewilligung) - Schutz von unbeteiligten Dritten Sodann ist der besagten Verfügung unter dem Abschnitt rechtliches Gehör die folgende, wohl durch den Beschwerdeführer selbst verfasste bzw. notierte Anmerkung zu finden: Kein aggressives + auffälliges Verhalten, wurde genötigt und angegriffen. Zeugen vorhanden. Der Verfügung liegt ein Plan der Stadt Baden bei, dem zu entnehmen ist, welche drei der vier dort ausgezeichneten Gebiete der Beschwerdeführer nicht mehr betreten darf.