zwei Monaten keinerlei Vorkehren im Hinblick auf die Ausschaffung getroffen wurden und diese Verzögerung nicht in erster Linie im Verhalten ausländischer Behörden oder des Betroffenen begründet liegt (BGE 139 I 206, Erw. 2.1 m.w.H.). Am 3. Juli 2023 ersuchte das MIKA das SEM mitzuteilen, ob es bei der Papierbeschaffung Neuigkeiten gebe (MI-act. 298). Am drauffolgenden Tag teilte das SEM dem MIKA mit, das Erinnerungs-Schreiben werde gleichentags noch versandt (MI-act. 299 ff.). In der Folge ersuchte das -8-