2. Im vorliegenden Fall wurde die Haft bis zum 10. September 2023 bestätigt (Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2023.48 vom 8. Juni 2023; MIact. 279 ff.). Das MIKA ordnete am 29. August 2023 eine Haftverlängerung um weitere drei Monate an (act. 1 ff.). Im Anschluss an das rechtliche Gehör verzichtete der Gesuchsgegner auf eine mündliche Haftüberprüfung -6- (MI-act. 322). Die heutige Überprüfung der Haftverlängerung erfolgt somit ohne mündliche Verhandlung und vor Ablauf der bereits bewilligten Haft.