Am 7. August 2023 ersuchte das MIKA das SEM erneut um Auskunft bezüglich den Stand der Identifizierung des Gesuchsgegners (MI-act. 306). Hierauf teilte das SEM dem MIKA am drauffolgenden Tag mit, es habe am 23. März 2023 einen schriftlichen Identifizierungs-Antrag an die algerischen Behörden versandt und es werde im Abstand von drei Monaten jeweils Erinnerungs-Schreiben versenden. Das letzte Erinnerungs- Schreiben sei am 4. Juli 2023 versandt worden (MI-act. 307 ff.).