Mit Urteil vom 8. Juni 2023 wurde die angeordnete Ausschaffungshaft durch den Einzelrichter des Verwaltungsgerichts bis zum 10. September 2023, 12.00 Uhr, bestätigt (WPR.2022.48, MI-act. 279 ff.). Gleichentags liess das MIKA dem SEM eine Telefonliste der Justizvollzugsanstalt Lenzburg zukommen, aus welcher hervorgeht, dass der Gesuchsgegner während seines dortigen Aufenthalts mehrfach nach Algerien telefoniert hatte (MI-act. 274).