Mit E-Mail vom 6. Juni 2023 teilte das MIKA der Justizvollzugsanstalt Lenzburg mit, es beabsichtige den Gesuchsgegner unmittelbar nach Strafende, d.h. am 11. Juni 2023, gegebenenfalls in Ausschaffungshaft zu versetzen, und ersuchte diese, den Gesuchsgegner am 6. Juni 2023 zwecks Gewährung des rechtlichen Gehörs betreffend die Anordnung einer direkt an die strafprozessuale Haft anschliessende Administrativhaft, dem MIKA zuzuführen (MI-act. 245). Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs wurde ihm gleichentags die Anordnung einer Ausschaffungshaft für drei Monate eröffnet (MI-act. 250 ff., 256 ff.).