Mit Verfügung vom 28. Juli 2022 hob das SEM die Verfügung vom 28. Oktober 2021 auf, ordnete die Wiederaufnahme des Asylverfahrens betreffend den Gesuchsgegner an (weil der Gesuchsgegner nicht innert Frist nach Spanien überstellt werden konnte, da er sich in Untersuchungshaft befand) und wies ihn dem Kanton Aargau zu (MIact. 160 ff.). -3-