Zwar ist es richtig, dass sich die Kontaktaufnahme mit der somalischen Botschaft als schwierig erweist (MI-act. 472). Der Vertreter des Gesuchstellers erwähnt im Rahmen der heutigen Verhandlung, dass es mit Geduld und einer gewissen Hartnäckigkeit möglich sei, den Kontakt zur Botschaft herzustellen. Ebenfalls könne damit gerechnet werden, dass bei Unterzeichnung einer Freiwilligkeitserklärung des Gesuchsgegners ein Ersatzreisedokument ausgestellt würde und anschliessend innert Tagen ein Flug nach Somalia gebucht werden könnte (Protokoll S. 4, act. 34). Aus den Akten ist denn auch nichts ersichtlich, was Zweifel an der Aussage des - 11 -