2. Im vorliegenden Fall wurde die bestehende Haft bis zum 28. August 2023 bestätigt (Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2023.51 vom 22. Juni 2023; MI-act. 462 ff.). Am 15. August 2023 ordnete das MIKA die Haftverlängerung an (act. 1 ff.). Anlässlich des rechtlichen Gehörs ersuchte der Gesuchsgegner um Durchführung einer mündlichen Verhandlung zur Überprüfung der angeordneten Haftverlängerung (MI-act. 496). Die Skype- Verhandlung erfolgte, nach vorgängiger Zustimmung des Gesuchsgegners und dessen Rechtsvertreterin, am 21. August 2023 und damit innerhalb von acht Arbeitstagen nach Gesuchseinreichung.