Am 9. August 2023, 07.30 Uhr, wurde der Gesuchsgegner von der Kantonspolizei Aargau im Auftrag des MIKA gestützt auf § 12 des Einführungsgesetzes zum Ausländerrecht vom 25. November 2008 [EGAR; SAR 122.600]) angehalten und gleichentags dem MIKA zugeführt (MI-act. 189 f., 199 ff.). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 9. August 2023 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 199 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.