Im Zeitraum zwischen 2021 und 2023 erschien der Gesuchsgegner zu zahlreichen Gesprächen bei der Rückkehrberatungsstelle des MIKA (168 f., 170, 172 f., 178 ff., 181 ff.). -3- Am 5. Juli 2023 teilte das SEM dem MIKA mit, der Gesuchsgegner sei von den marokkanischen Behörden als marokkanischer Staatsangehöriger identifiziert worden und es seien einzelne Ausreisen – trotz des sanitären Ausnahmezustandes in Marokko – möglich. Zudem könne das MIKA eine Flugbuchung in Auftrag geben. Für die Beschaffung von Ersatzreisedokumenten benötige das SEM drei Wochen (MI-act. 184).