2. Die Haft begann am 4. August 2023, 11.10 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für drei Monate bis zum 3. November 2023, 12.00 Uhr, angeordnet. 3. Die am 12. Juli 2023 angeordnete und bis am 9. September 2023 bestätigte Haft in Anwendung von Art. 77 AIG wird hiermit beendet. 4. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) vollzogen. Soweit für die Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung zwingend, erfolgt die Inhaftierung für die notwendige Dauer im Bezirksgefängnis Aarau. -4-