Mit Verfügung vom 17. Juli 2023 ordnete das SEM gegen den Gesuchsgegner ein ab seiner Ausreise für zwei Jahre gültiges Einreiseverbot für das Gebiet der Schweiz, Liechtenstein sowie der Schengen–Staaten an, welches dem Gesuchsgegner am gleiche Tag eröffnet wurde (MI-act. 153 ff.). Am 21. Juli 2023 teilte das MIKA dem SEM mit, es annulliere den für den gleichen Tag gebuchten Flug, da der Gesuchsgegner ein Mehrfachasylgesuch eingereicht habe (MI-act. 176). Gleichentags wies das SEM das MIKA an, es habe vom Vollzug der Wegweisung einstweilen abzusehen und die Vorbereitungshandlungen (inkl. Papierbeschaffung) zu sistieren (MI-act. 181 f.).