Am 12. Juli 2023 wurde der Gesuchsgegner im Auftrag des MIKA durch die Kantonspolizei Aargau festgenommen (MI-act. 162 ff., 170 f.) und gleichentags dem MIKA zugeführt (MI-act. 112 ff.). Im Anschluss an die Gewährung des rechtlichen Gehörs wurde ihm die Anordnung einer Ausschaffungshaft für 60 Tage eröffnet (MI-act. 117 ff.). -3- Mit Urteil vom 14. Juli 2023 wurde die angeordnete Ausschaffungshaft durch den Einzelrichter des Verwaltungsgerichts bis zum 9. September 2023, 12.00 Uhr, bestätigt (WPR.2023.57; MI-act. 140 ff.).