Nachdem die sri-lankischen Behörden den Gesuchsgegner als sri-lanki- schen Staatsangehörigen anerkannt hatten (MI-act. 84), meldete das MIKA den Gesuchsgegner am 19. Juni 2023 für einen Linienflug nach Colombo an (MI-act. 86 ff.). Am darauffolgenden Tag bestätigte das SEM eine Flugbuchung per 21. Juli 2023 (MI-act. 89 ff.). Hierauf stellten die sri-lankischen Behörden für den Gesuchsgegner ein Ersatzreisedokument gültig bis am 17. Dezember 2023 aus (MI-act. 95).