6. Abschliessend stellt sich die Frage, ob die Haftanordnung deshalb nicht zu bestätigen sei, weil sie im konkreten Fall gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit verstossen würde. Eine mildere Massnahme zur Sicherstellung des Vollzugs der Wegweisung ist nicht ersichtlich. Insbesondere wäre eine Meldepflicht – wie vom Rechtsvertreter des Gesuchsgegners vorgebracht – aufgrund der gesetzlichen Vermutung der -8-