In der Folge teilte das SEM dem MIKA am 18. November 2022 mit, der Gesuchsgegner sei durch die sri-lankischen Behörden als sri-lankischer Staatsangehöriger identifiziert und die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments – unter der Voraussetzung einer bestehenden Flugbuchung – zugesichert worden (MIact. 190 f.). Nachdem das MIKA den Gesuchsgegner für einen Flug am 30. Juni 2023 nach Sri Lanka angemeldet hatte (MI-act. 302 f., 317), stellten die sri-lankischen Behörden dem Gesuchsgegner am 14. Juni 2023 ein bis zum 11. Dezember 2023 gültiges Ersatzreisedokument aus (MIact. 318).