3.2. Der Gesuchsgegner gab anlässlich des Ausreisegespräches beim MIKA am 14. November 2022 zu Protokoll, er sei mit einem gefälschten Pass aus seinem Heimatsland ausgereist und hätte diesen einem Schlepper abgeben müssen (MI-act. 185 ff.). Gleichentags ersuchte das MIKA das SEM um Rückkehrunterstützung (MI-act. 189). In der Folge teilte das SEM dem MIKA am 18. November 2022 mit, der Gesuchsgegner sei durch die sri-lankischen Behörden als sri-lankischer Staatsangehöriger identifiziert und die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments – unter der Voraussetzung einer bestehenden Flugbuchung – zugesichert worden (MIact.