Mit Entscheid vom 27. Februar 2023 trat das SEM auf das Mehrfachgesuch des Gesuchsgegners nicht ein und wies ihn aus der Schweiz weg (MIact. 235 ff.). Dieser Entscheid erwuchs am 12. April 2023 in Rechtskraft (MI-act. 315 f.). Damit liegt ein vollstreckbarer Wegweisungsentscheid vor. Daran ändert auch das vom Gesuchsgegner am 31. März 2023 beim Bundesverwaltungsgericht eingereichte Revisionsgesuch nichts, zumal das Bundesverwaltungsgericht mit Zwischenverfügung vom 11. April 2023 den superprovisorisch angeordneten Vollzugsstopp aufgehoben hat (MIact. 304 ff.).