Am 2. August 2023, 15.07 Uhr wurde der Gesuchsgegner im Auftrag des MIKA durch die Kantonspolizei Aargau festgenommen und am drauffolgenden Tag dem MIKA zugeführt (MI-act. 373 ff.). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 3. August 2023 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 385 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.