Am 19. Dezember 2022 reichte der Gesuchsgegner beim SEM ein Mehrfachgesuch ein (MI-act. 196). Mit Schreiben vom 17. Januar 2023 forderte das SEM den Gesuchsgegner aufgrund dessen unbekannten Aufenthalts auf, sich bis zum 27. Januar 2023 beim Kanton Aargau anzumelden (MI-act. 229 f.). In der Folge erschien der Gesuchsgegner am 20. Januar 2023 zwecks Wiederaufnahme des Asylverfahrens am Schalter des MIKA (MI-act. 232).