Anlässlich des Ausreisegespräches vom 14. November 2022 gab der Gesuchsgegner gegenüber dem MIKA an, er werde ein Wiedererwägungsgesuch einreichen (MI-act. 185 ff.). In der Folge ersuchte das MIKA das SEM gleichentags um Rückkehrunterstützung (MI-act. 189). Am 18. November 2022 teilte das SEM dem MIKA mit, der Gesuchsgegner sei als sri-lankischer Staatsangehöriger identifiziert worden und die srilankischen Behörden hätten – unter Voraussetzung einer bestehenden Flugbuchung – die Ausstellung eines Ersatzreisepapiers zugesichert (MIact. 190 f.). Seit dem 28. November 2022 galt der Gesuchsgegner als unbekannten Aufenthalts (MI-act. 195).