Der Einzelrichter entnimmt den Akten: A. Der Gesuchsgegner reiste eigenen Angaben zufolge am 14. Oktober 2015 illegal in die Schweiz ein und ersuchte gleichentags in Basel um Asyl (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 10 f.). Mit Entscheid vom 17. November 2015 trat das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf das Asylgesuch des Gesuchsgegners nicht ein, wies ihn aus der Schweiz in den für ihn zuständigen Dublin-Mitgliedstaat (Ungarn) weg, ordnete an, er habe die Schweiz am Tag nach Ablauf der Beschwerdefrist zu verlassen und beauftragte den Kanton Aargau mit dem Vollzug der Wegweisung (MI-act. 21 ff.).