Der Einzelrichter erkennt: 1. Die am 3. Februar 2023 durch das MIKA angeordnete Verlängerung der Durchsetzungshaft wird bis zum 9. April 2023, 12.00 Uhr, bestätigt. 2. Die Haft ist im Ausschaffungszentrum des Kantons Aargau in Aarau oder im Flughafengefängnis Zürich zu vollziehen. 3. Es werden keine Kosten auferlegt. 4. Der amtliche Rechtsvertreter wird aufgefordert, nach Haftentlassung des Gesuchsgegners seine detaillierte Kostennote im Verfahren WPR.2022.60 einzureichen.