D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 3, act. 31). -3- Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 3 f., act. 31 f.): 1. Die mit Verfügung vom 2. August 2023 angeordnete Ausschaffungshaft sei nicht zu bestätigen und die Gesuchstellerin sei anzuweisen den Gesuchsgegner unverzüglich aus der Haft zu entlassen, eventualiter sobald Reisedokumente und Flugticket vorliegen.