Der Rechtsvertreter des Gesuchsgegners weist auf aktenkundige psychische Probleme des Gesuchsgegners hin. Dabei ist festzuhalten, dass sich der Gesuchsgegner im Rahmen der heutigen Verhandlung dahingehend geäussert hat, dass er Herzprobleme habe (Protokoll S. 2, act. 30). Darüber hinaus erwähnte er keine akuten psychischen Probleme. Weiter bestätigt der Vertreter des Gesuchstellers auf Nachfrage, dass die momentane psychische Situation des Gesuchsgegners einen allfälligen Flug nicht beeinträchtigen würde (Protokoll S. 3, act. 31). Somit ist davon auszugehen, dass der Gesuchsgegner reisefähig ist. -6-