In der Zwischenzeit, am 1. Februar 2021, teilte das SEM dem MIKA mit, dass der Gesuchsgegner vom sri-lankischen Generalkonsulat als srilankischer Staatsangehöriger anerkannt und ein Ersatzreisepapier – unter Voraussetzung einer bestehenden Flugbuchung – zugesichert wurde (MIact. 115). Mit Verfügung vom 30. März 2022 trat das SEM auf ein weiteres Wiedererwägungsgesuch nicht ein (MI-act. 131 ff.). Auf die dagegen erhobene Beschwerde trat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13. Mai 2022 nicht ein (MI-act. 143 ff.).