3. Im vorliegenden Fall wurde die bestehende Haft bis zum 14. August 2023 bestätigt (Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2023.39 vom 17. Mai 2023; MI-act. 267 ff.). Das MIKA ordnete am 28. Juli 2023 eine Haftverlängerung um weitere drei Monate an (act. 1 ff.). Im Anschluss an das rechtliche Gehör verzichtete der Gesuchsgegner auf eine mündliche Haftüberprüfung (MI-act. 291). Die heutige Überprüfung der Haftverlängerung erfolgt somit ohne mündliche Verhandlung und vor Ablauf der bereits bewilligten Haft. -5-