Der Gesuchsgegner wurde am 15. Mai 2023, 7.00 Uhr, aus dem Strafvollzug entlassen (MI-act. 249) und durch das MIKA in Ausschaffungshaft genommen. Mit Urteil vom 17. Mai 2023 wurde die angeordnete Ausschaffungshaft durch den Einzelrichter des Verwaltungsgerichts bis zum 14. August 2023, 12.00 Uhr, bestätigt (WPR.2023.39 [MI-act. 267 ff.]). Am 3. Juni 2023 stellte das SEM eine weitere Anfrage an das algerische Konsulat zwecks Abklärung der Identität des Gesuchsgegners (MIact. 279 f.). Mit Schreiben vom 24. Juli 2023 stellte das MIKA ein Rechtshilfeersuchen an Interpol Bern betreffend die Abklärung der Identität des Gesuchsgegners (MI-act. 288).